
„Mit der Genehmigung der Hochlage der Verbindungsbahn wird eine Jahrhundertchance für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Streckenführung vergeben. Hietzing wird damit geteilt, durch fehlende Querungsmöglichkeiten werden einige Bezirksteile damit nur mehr schwer erreichbar sein. Eine moderne Stadtentwicklung sieht anders aus- sie baut nicht auf Pläne, die mehr als 20 Jahre alt sind! Eine Tieflage der Bahnstrecke, wie von uns seit Jahren gefordert, wurde nie ernsthaft in Betracht gezogen.“
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die eine Hochlage der Verbindungsbahn durch Hietzing genehmigt, ist eine vertane Chance eine zukunftsorientierte Maßnahme zur attraktiven Schnellbahnstrecke zu schaffen.
In dem 523 Seiten starken Spruch sind wenige Verbesserungsvorschläge zu entnehmen.
Vor allem der Umstand, dass diese Bahnlinie eine „Hochleistungsstrecke“ ist, wird sehr vage begründet- etwas eigenartig dabei ist, dass diese Strecke für den Fernverkehr notwendig sei. Das widerspricht klar den eigentlichen Zweck, nämlich eine attraktive lokale Schnellbahnverbindung!
Außerdem wird auf die bei der Hochlage zu erwartende Teilung des Bezirkes mit dem Verlust von den meisten Bahnübergängen nur wenig Beachtung geschenkt. Rad- und Fußgängerquerungen vor allem im Bereich der Veitinger- und Jagdschloßgasse werden wohl zu wenig sein.
Es wird während der Bauphase eine Bau-Ombudsperson und eine Umweltbauaufsicht vorgeschrieben. Das sollte bei derartig großen Bauvorhaben selbstverständlich sein.